Kennzahlen
Kennzahlen
Überschussbeteiligung Nichtleben 2024-2025
Millionen (+7 Millionen)
Der GV vorgelegte Dividenden
Millionen (+ 2,5 Millionen)
Jahresgewinn
Millionen (+ 11%)
Eigenkapital vor Gewinnverteilung
Millionen (+ 9%)
Umsatz
Millionen (+ 4,2%)
Kundinnen und Kunden, die uns vertrauen
Versicherungen (ohne Epona)
Mitarbeitende
VZÄ (inkl. Berninvest, Pittet Associés, Epona, Allgemeine Tierversicherungsgesellschaft AG, und Prevanto AG)
Combined Ratio Nichtleben
Nettoertrag aus Kapitalanlagen
(+0,4 Prozentpunkte)
Prämien nach Geschäftsbereich in %
48
P&C-Versicherungen
35
Personenversicherungen Nichtleben
17
Lebensversicherungen
Geografische Verteilung der Prämien auf dem Schweizer Markt in %
56
Westschweiz
40
Deutschschweiz
4
Tessin

Naturschäden

Wirksamer Schutz gegen Naturgefahren

Starke Regenfälle, Hochwasser und Überschwemmungen: Auch die Schweiz bleibt nicht verschont von Unwettern. Eine Folge solcher Naturgewalten ist jedes Jahr Sachschäden in Millionenhöhe. Mit einer massgeschneiderten Versicherungsdeckung kann man sein Hab und Gut absichern.

Gemäss Expertinnen und Experten werden solche Extremwetterereignisse zunehmen. Da stellt sich die Frage, wie wir uns am besten gegen solche Naturkatastrophen schützen können.

Eine simple Vorkehrung, die man treffen kann, ist der Abschluss einer umfassenden Versicherungsdeckung, um die finanziellen Folgen im Fall der Fälle nicht allein stemmen zu müssen.

Je nach Schadenfall greifen zwei verschiedene Versicherungen: Die Hausratversicherung kommt für Schäden an Gegenständen im eigenen Zuhause auf. Bis auf wenige Ausnahmen ist diese in den meisten Kantonen grundsätzlich freiwillig, aber sehr empfehlenswert. Bei Unternehmen ist es die Inventar-/Geschäftsversicherung, die im Schadenfall zahlt. Für Gebäudeschäden kann sich die Hausbesitzerin oder der Hausbesitzer mit einer Gebäudeversicherung schützen.

Kantonale Versicherungsanstalt oder Privatversicherer?

In den Kantonen Waadt und Nidwalden muss die Deckung für Elementarschäden für den Hausrat bei der kantonalen Versicherungsanstalt abgeschlossen werden. In den anderen Kantonen sollte oder muss diese Versicherung bei einem Privatversicherer abgeschlossen werden.

Auch bei der Gebäudeversicherung gibt es kantonale Unterschiede. In sieben Kantonen (GE, UR, SZ, TI, AI, VS, OW) muss diese auch bei einem Privatversicherer abgeschlossen werden, wobei insbesondere die Kantone Wallis, Genf und Tessin keine Versicherungspflicht kennen. In den anderen Kantonen ist die Versicherung bei den kantonalen Versicherungsanstalten (KGV) obligatorisch.

Elementarschäden: Was bedeutet das?

Ein Elementarschaden ist grob gesagt ein Schaden, der von der Natur und nicht von einer Person verursacht wurde. Der Begriff ist offiziell definiert und gilt für alle Privatversicherer. Dabei unterscheidet man neun verschiedene Elementargefahren: Hochwasser, Überschwemmung, Sturm, Hagel, Lawine, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch. Nicht als Elementarschaden hingegen gelten Erdbeben. Für dieses Risiko muss eine separate Versicherungsdeckung bei einem Privatversicherer abgeschlossen werden.

Überschwemmung in Locarno, nachdem der Lago Maggiore über die Ufer trat.

Ein Sicherheitsgarant

Umweltfreundliches und nachhaltiges Bauen erhöhen die Widerstandsfähigkeit von Gebäuden gegenüber extremen Bedingungen. Nach Möglichkeit sollte man weniger gefährdete Regionen bevorzugen. Je nach Risiko gelten andere Empfehlungen oder Vorschriften: Tauchpumpen in Überschwemmungsgebieten, Erdbebenschutznormen in Risikogebieten oder Schutzmassnahmen gegen Erdrutsche in Bergregionen.

Vorsicht ist ja bekanntlich die Mutter der Porzellankiste und mit einigen einfachen Vorkehrungen können sich gegen bestimmte Risiken wappnen. Dazu gehören die Installation eines Hochwasserschutzes oder witterungsbeständige, insbesondere hagelresistente, Rollläden oder Sonnenkollektoren, die das Schadenrisiko erheblich verringern können.

Eine gute Absicherung

Mit einer umfassenden Hausrat- und Gebäudeversicherung kann man sich gegen die finanziellen Folgen von Naturgewalten absichern. Wichtig dabei ist, die Versicherungen regelmässig zu aktualisieren und Anpassungen frühzeitig vorzunehmen. Ihre Beraterin oder Ihr Berater hilft Ihnen gerne dabei.

Ab dem ersten Spatenstich

Baustellen sind dem Risiko für Elementarschäden besonders ausgesetzt. In den meisten Kantonen ist eine Gebäudeversicherung ab dem ersten Spatenstich obligatorisch, um insbesondere Elementarschäden während den Bauarbeiten zu decken.

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